Allgemeine Geschäftsbedingungen von Outside e.V.

1. Abschluss des Vertrags

Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Diese Anmeldung kann schriftlich, per Fax, per Email oder mündlich erfolgen. Der Vertrag wird erst durch eine Bestätigung/Rechnung rechtsgültig.

2. Fälligkeit der Zahlung

Mit Erhalt der Rechnung ist die Zahlung ohne nochmalige Zahlungsaufforderung fällig. Eine Anzahlung ist innerhalb von 28 Tagen in Höhe von 20 % der Veranstaltungskosten fällig. Spätestens jedoch 4 Monate vor Veranstaltungsbeginn ist die Gesamtsumme fällig. Bei Teilnahme an einer unserer Aus-, Fort- und Weiterbildungen ist eine Ratenzahlung in vier gleichen Raten möglich. Die Raten müssen in den ersten vier Monaten nach Abschluss des Vertrages auf unserem Konto eingegangen sein. Bei nicht vollständiger Zahlung sind wir gemäß Zurückhaltungsrecht §273 BGB berechtigt Sie von der Veranstaltung auszuschließen und die entsprechenden Stornokosten einzuziehen.

3. Rücktritt durch den Kunden

Sie können jederzeit schriftlich von der Buchung zurücktreten. Wir berechnen folgende Stornokosten:

20% bei Rücktritt bis zu 90 Tagen vor dem Veranstaltungstermin.
40 % bei Rücktritt bis zu 89. bis 31. Tag vor Veranstaltungsbeginn.
100% bei Rücktritt innerhalb von 31 Tagen vor Veranstaltungsbeginn. Bei Aus-, Fort- und Weiterbildungen beträgt die Summe 80%.

Als Aus-, Fort- und Weiterbildungsbeginn zählt die Buchung des ersten Seminars oder Webinars. Innerhalb von 24h nach der Belegung eines Seminars können Sie dieses umbuchen. Danach ist die Teilnahme an dem Seminar bindend und bei Neubuchung berechnen wir den vollen Seminarpreis. Für diese Umbuchungen die nach Vertragsabschluss erfolgen, wird eine Bearbeitungsgebühr von 40 € pro Person und Umbuchung erhoben.

4. Versicherungen

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Stornoversicherung zum Schutz vor Stornogebühren. Ebenso ist der Abschluss einer Krankenreiseversicherung sinnvoll. Empfohlen wird die ELVIA Reiseversicherungs-Gesellschaft, www.elvia.de oder der Abschluss über den Deutschen Alpen Verein (DAV).

Die Teilnehmer:innen sind über die Berufshaftpflichtversicherung von Outside haftpflichtversichert. Die Versicherungsgesellschaft ist die Trainerversorgung e.V.. Die Versicherungspolice ist für Kunden jederzeit einsichtig und eine Kopie wird auf Anfrage ausgehändigt.

5. Buchungsmängel

Bei Buchungsmängeln sind sie berechtigt Abhilfe zu verlangen. Wir können diese verweigern, wenn dies einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten würde. Für eine nicht vertragsgemäße Leistung können Sie eine Minderung des Buchungspreises verlangen.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Wir behalten uns vor, den Kurs/die Reise vier Wochen vor Buchungstermin abzusagen, falls die geforderte, ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Ebenso können wir den Kurs jederzeit unterbrechen, absagen oder den Veranstaltungsort verlegen, aufgrund von Gegebenheiten, welche die Sicherheit der Teilnehmenden gefährden können bzw. auf höhere Gewalt beruhen. Haben Sie eine solche Gefährdung bzw. Störung des Kursgeschehens hervorgerufen sind wir berechtigt den Vertrag sofort zu kündigen oder Ihnen die zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen.

7. Gesundheitsbestimmungen

In den meisten angebotenen Kursen ist eine durchschnittliche Leistungsfähigkeit der Teilnehmer gefordert. Bei gesundheitlichen Vorbelastungen oder bei Buchungen, die eine besondere Anforderung an die körperliche Verfassung und Fitness stellen ist ärztlicher Rat einzuholen. Darüber hinaus ist Rücksprache mit uns zu halten. Wir verweisen auf die gängige Literatur zu diesem Thema.

8. Passbestimmungen

Staatsrechtliche Bestimmungen sind einzuhalten. Wird eine Reise außerhalb des EU-Gebietes gebucht, sind sie dazu verpflichtet, sich über die Bestimmungen zu informieren. Sollte es Probleme bei der Grenzüberschreitung aufgrund von Ihrerseits verschuldeten Passproblemen geben, werden Ihnen diese zur Last gelegt.

9 Sicherheitsstandards

Die Sicherheitsstandards sind im Sicherheitshandbuch von Outside e.V. festgelegt und für alle Teilnehmenden bindend. Versicherungsschutz besteht über die Haftpflichtversicherung bei der Trainerversorgung e.V..

9. Haftung

Die Teilnahme an den Veranstaltungen von Outside e.V. oder seinen Vertretern erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Der Teilnehmer verzichtet hiermit ausdrücklich auf sämtliche Ansprüche – gleich welcher Art – aus Schadensfällen, Verletzungen oder Folgeschädigungen die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme, dem Curriculum und den Ablaufplänen nach eintreten könnten, es sei denn, die vorstehend genannten Personen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Auch für Sachschäden wird eine Haftung von Seiten Outside e.V. oder seinen Vertretern ausgeschlossen. Der/die Teilnehmer:in versichert, sportgesund zu sein. Er hat sich bei seinem Arzt seines Gesundheitszustandes versichert. Hat er darauf verzichtet, so wird dies auf eigene Verantwortung getan. Für gesundheitliche Risiken, auch solche, die dem Teilnehmer selbst aktuell nicht bekannt sind, übernimmt Outside e.V. oder seinen Vertretern im Falle eines Unfalls oder Schadens keine Haftung. Jede Erkrankung und auch plötzliche Befindlichkeitsstörungen wie Übelkeit, Schwindel, Schmerz, Herzrasen oder ähnlichem ist sofort Outside e.V. oder seinen Vertretern mitzuteilen und gegebenenfalls muss die Veranstaltung abgebrochen werden bzw. der/die Teilnehmer:in muss evakuiert werden. Die allgemeine Aufsichtspflicht obliegt bei allen Veranstaltungen den Betreuungspersonen und nicht Outside e.V.. Die fachliche Verantwortung liegt bei den durchführenden Outdoorguides/Outdoortrainern. Die Teilnahme an rein sportlichen Veranstaltungen geschieht in Eigenverantwortung, bei der die Haftung seitens der Veranstalters ausgeschlossen wird.

10. Ausbildungsdauer

Die Dauer der Ausbildungen ist auf ein Jahr begrenzt. Innerhalb von einem Jahr nach Beginn des ersten gebuchten Seminars müssen alle Seminare belegt worden sein. Darüberhinaus verfallen alle Ansprüche. Es besteht die Möglichkeit danach einen neuen Ausbildungsvertrag abzuschliessen.

11. CO2 Ausgleich

In unseren Ausbildungen wird ein CO2 Ausgleich an die Teilnehmenden ausgezahlt. Der CO2 Ausgleich wird anteilig der entsprechenden Anzahl von vollständigen Fahrten mit Bus, Bahn und Fähre zwischen Wohnort (der im Personalausweis eingetragen sein muss) und dem Veranstaltungsort nach dem Abschluss der Ausbildung ausgezahlt. Der Nachweis erfolgt durch Einreichung der Fahrkarten bzw. bei Abonnements durch eine ausgedruckte Fahrverbindung 15 min vor Abfahrt vom nächste gelegenem Bahnhof zum Wohnort/Veranstaltungsort. Die Fahrt muss innerhalb von 48h abgeschlossen sein.

12. Widerrufrecht

Sie haben das Recht 14 Tage nach Abschluss des Vertrags von diesem Zurück zu treten. Bitte lesen Sie vor der Unterschrift die beigefügte Widerrufsbelehrung durch. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Widerrufsbelehrung gelesen und Verstanden zu haben.

13. Menschenverachtendes Gedankengut

Teilnehmer:innen und Outside e.V. erklären hiermit ausdrücklich:

1. nicht Mitglied einer rassistischen oder extremistischen Organisation bzw. der Alternative für Deutschland, oder einer ähnlichen Organisation anzugehören. Keine rassistischen oder menschenverachtenden oder ansonsten damit zusammenhängenden Ansichten zu teilen, zu unterstützen, sondern sie vollständig abzulehnen;

2. keine Schulungen, Kurse oder Seminare nach dem genannten Menschenbild selbst zu besuchen oder bei anderen zu veranlassen bzw. dafür zu werben.

3. Sollte sich eine Aussage als unwahr herausstellen oder in Zukunft verletzt werden, stellt dies einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages dar ohne die Ausbildungskosten zu erstatten.

Die Liste der betreffenden Organisationen findet sie hier: Verzeichnis extremistischer Organisationen

14. Datenschutzverordnung

Es gilt die Datenschutzverordnung . Dies können Sie hier herunterladen und einsehen: Datenschutzverordnung

15. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau.

Freiburg, den 23.08.2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Outside e.V. Stand 1.10.2021.pdf